Južnokoroški blog - Südkärnten Blog

10 November 2021

Zweisprachiger Unterricht unzureichend - dvojezični pouk ne ustreza zakonu

Gesetzesbruch Minderheiten-Schulgesetz

Der §16 des Minderheiten-Schulgesetzes für die slowenische Minderheit von 1990 legt fest: „An den zweisprachigen Volksschulen ist der gesamte Unterricht … in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen.“

Es ist zwar erfreulich, dass 45% der Kinder in Südkärnten den zweisprachigen Unterricht in der Grundschule besuchen. Jedoch sind die Sprachkenntnisse nach 4 Jahren Schulbesuch zum überwiegenden Teil nicht genügend um erfolgreich dem zweisprachigen Unterricht in der Mittelschule folgen zu können. Der Grund für diesen Umstand liegt in der Vernachlässigung des Anteils des Unterrichts in Slowenischer Sprache.

Die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten, welche von der Republik Österreich ratifiziert wurde, beinhaltet Verpflichtungen zur Achtung und Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen.

Gemeinsam mit 48 in der European Free Alliance vereinten europäischen Parteien fordert die EL folglich:

1. die Kärntner Landesregierung soll eine effektive Kontrolle der Umsetzung und Sanktionierungen bei Nichteihaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Minderheiten-Schulgesetzes implementieren. Die Schulinspektoren für den zweisprachigen müssen auch mit der Autorität ausgestattet werden, Weisungen erteilen zu können.

2. Die Sprachkenntnisse der Kinder in Slowenisch müssen schon in der vorschulischen Erziehung mit gezielten Förderprogrammen auf ein Niveau gebracht werden, dass beim Eintritt in die Volksschule ein gleichwertiges Mitarbeiten ermöglicht.

Gemeinsame Resolution - resolucija 14.10.2021 ➡️ EFA takes action to protect the Slovenian language in Carinthian schools